RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB bilden den Rahmen für die Nutzung von ROUNITE. Kostenpflichtige Buchungen, ROUNITE+ und Zahlungsfunktionen werden erst freigeschaltet, wenn die jeweils geltenden Preise, Storno-/No-Show-Regeln, Zahlungsbedingungen und gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen verbindlich veröffentlicht und im Buchungsprozess einbezogen sind.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von ROUNITE ist ROUNITE, Inhaber David Gula, Duisburger Str. 480, 45478 Mülheim an der Ruhr. Diese AGB gelten für die Nutzung der ROUNITE-Plattform durch Fahrer, Mitfahrende und – soweit anwendbar – institutionell berechtigte Nutzer.

2. Rolle von ROUNITE

ROUNITE stellt eine digitale Plattform bereit, die ohnehin geplante private Fahrten mit passenden Mobilitätsbedarfen zusammenführt und Funktionen für Matching, Treffpunkt, Buchung, Fahrtkoordination und Abwicklung bereitstellen kann. ROUNITE betreibt keine eigene Fahrzeugflotte und verspricht nicht, dass für jeden Weg jederzeit eine passende Fahrt verfügbar ist.

3. Nutzerangaben und sichere Nutzung

Nutzer müssen die für ihre Rolle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und aktuell halten und dürfen ROUNITE nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend verwenden. Fahrer sind insbesondere selbst dafür verantwortlich, nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis, einem verkehrssicheren und ordnungsgemäß versicherten Fahrzeug sowie unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu fahren.

4. Matching, Angebot und Buchung

Ein Match-Vorschlag allein begründet noch keine verbindliche Buchung. Verbindlich ist nur der im Produkt ausdrücklich als bestätigt dargestellte Buchungszustand. Vor einer kostenpflichtigen Bestätigung werden die für die konkrete Buchung maßgeblichen Preisbestandteile, wesentlichen Fahrtinformationen und gegebenenfalls anwendbaren Storno- oder No-Show-Regeln angezeigt.

5. Fahrerbeitrag und ROUNITE-Servicefee

Bei kostenpflichtigen Fahrten können ein Fahrerbeitrag und eine davon getrennte ROUNITE-Servicefee anfallen. Der Fahrerbeitrag ist als Beteiligung an den Fahrtkosten der fahrenden Person bestimmt; die Servicefee ist die Vergütung für die ROUNITE-Plattformleistung. Maßgeblich sind ausschließlich die vor der verbindlichen Buchung angezeigten und von dir akzeptierten Beträge und Preisgrenzen. Verbindliche öffentliche Tarife gelten erst ab ihrer ausdrücklichen Freigabe.

6. Änderungen während der Fahrt und Preisgrenzen

ROUNITE darf einen von dir akzeptierten Preis nicht allein aufgrund interner Neuberechnungen stillschweigend über eine zuvor akzeptierte Preisgrenze erhöhen. Erfordert eine von dir gewünschte wesentliche Änderung einen höheren Betrag, ist vor einer höheren Belastung eine erneute transparente Preisangabe und Zustimmung erforderlich.

7. Stornierung, No-Show und Abbruch

Die für eine Buchung geltenden Storno-, No-Show- und Abbruchfolgen werden vor der verbindlichen Buchung transparent dargestellt und werden Bestandteil der jeweiligen Buchung. Eine Belastung darf nur auf einer zuvor einbezogenen Regel und den tatsächlich maßgeblichen Buchungs-/Fahrtumständen beruhen. Sicherheits- oder systembedingte Fälle können gesondert behandelt und einer Prüfung unterzogen werden.

8. ROUNITE+

ROUNITE+ ist eine optionale Premium-Erweiterung. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn ROUNITE+ tatsächlich buchbar ist und vor Vertragsschluss Preis, Laufzeit, Leistungsumfang, Kündigungsbedingungen sowie erforderliche Verbraucher- und Widerrufsinformationen angezeigt wurden. ROUNITE+ darf keine schwächeren Sicherheitsregeln oder einen sicherheitswidrigen Matching-Vorteil vermitteln.

9. Institutionelle Abdeckung

Bei berechtigten Nutzern kann eine Hochschule, ein Unternehmen, eine Kommune oder eine andere Partnerorganisation bestimmte ROUNITE-Leistungen auf Grundlage eines gesonderten Vertrags abdecken. Ob und in welchem Umfang eine persönliche Servicefee entfällt, richtet sich nach dem jeweils gültigen institutionellen Leistungsrahmen. Ein Fahrerbeitrag bleibt hiervon getrennt, sofern er nicht ausdrücklich von einem freigegebenen Sponsor-Modell übernommen wird.

10. Verfügbarkeit, Sicherheit und externe Dienste

ROUNITE bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung, schuldet jedoch keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und keine Garantie eines Matches. Karten-, Navigations-, Kommunikations-, Zahlungs- oder andere externe Dienste können eigenen technischen Einschränkungen unterliegen. Sicherheitsrelevante Anweisungen, gesetzliche Vorgaben und die tatsächliche Verkehrssituation gehen einer App-Anzeige vor.

11. Sperrung und Beendigung

ROUNITE kann den Zugang bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Missbrauch, Betrugsverdacht oder konkreten Sicherheitsrisiken nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend einschränken oder beenden. Sicherheitsmaßnahmen dürfen risikobasiert sofort erfolgen, wenn dies zum Schutz von Nutzern oder der Plattform erforderlich ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Haftung

ROUNITE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die persönliche Verantwortung von Fahrern und Mitfahrenden für ihr eigenes Verhalten bleibt hiervon unberührt.

13. Änderungen dieser AGB

Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Nutzungen und Buchungen. Soweit eine Änderung laufende Vertragsverhältnisse betrifft, wird ROUNITE die gesetzlichen Anforderungen an Information und Zustimmung beachten. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

14. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.